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„Vom Kampf gegen Fluchtursachen im Nahen Osten“ – Vortrag am 2. Juni 16
VS-Villingen, 28.Mai 2016. Mit der Überschrift „Vom Kampf gegen Fluchtursachen im Nordirak“ kündigt der Schwarzwälder Bote den Vortrag am 02. Juni 16 an:
„Einen Vortrag über humanitäre Hilfe im Nordirak halten Karl Hafen und Khalil al Rasho bei der Arbeitsgruppe Villingen-Schwenningen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am Donnerstag, 2. Juni, ab 19.30 Uhr beim Bildungswerk Heilig Kreuz in der Hochstraße 34 in Villingen. Die Referenten gehen der Frage nach, wie sich die Fluchtursachen im Nahen Osten beseitigen lassen“ ==>> online weiterlesen beim Schwarzwälder Boten.
IS-Terror erreicht Ausmaß von Völkermord
Große Herausforderung für die Menschenrechtsarbeit
Villingen-Schwenningen. Der Menschenrechtsaktivist Dr. Rainer Rothfuß, ehemals Professor an der Uni Tübingen, referierte vor 40 Zuhörern beim Bildungswerk Heilig Kreuz über das Wirken des Phänomens “Kalifat des Islamischen Staates”, das in Syrien und im Nordirak, sowie in Nigeria die herkömmlichen Nationalstaaten bedroht und auch den Weltfrieden gefährdet. – Das Bildungswerk hatte gemeinsam mit der Arbeitsgruppe VS der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) dazu eingeladen.
Rainer Rothfuß betrieb in Tübingen unter anderem Forschung zu interreligiösen Konflikten. – Zunächst ging er auf die Einschränkung der Religionsfreiheit durch Regierungen und durch die Gesellschaft – jeweils nach Regionen und Staaten – ein. Faktoren der Einschränkung seien weltlicher Machtanspruch einer Religion sowie deren Toleranzfähigkeit gegenüber religiösen Minderheiten. Obwohl Artikel 18 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 ausdrücklich das Recht auf freie Religionsausübung, einschließlich des Rechts auf Religionswechsel, proklamiere, gebe es durch die “Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam” von 1990 einen Gegenentwurf dazu, der die univeralen Menschenrechte nur unter dem Vorbehalt abweichender Scharia-Vorschriften anerkenne: Nach allgemeiner islamischer Rechtsauffassung sei zum Beispiel ein Religionswechsel mit dem Tode zu bestrafen, auch wenn dies in der Praxis nicht immer ausgeführt werde.
Zum Kalifat des Islamischen Staates (IS) sagte Rothfuß, dass seine Verbrechen auf den Territorien von Irak, Syrien, Libyen und Ägypten keineswegs einzigartig seien. Der ideologische Unterbau mehrerer „Partner“-Länder unterscheide sich vom IS nur graduell, erklärte er. Die IGFM rufe dazu auf, gegenüber „Islamischen Republiken“, Emiraten und Königreichen die „Scheuklappen“ abzunehmen.
Der IS-Terror im Irak erreiche laut dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf das Ausmaß von Völkermord. Insbesondere die Gewalt gegen die religiöse Gruppe der Jesiden (zudem gegen Schiiten und Christen) sei darauf ausgerichtet, diese Volksgruppe zu vernichten: Es gebe gezielte Morde vor allem an Männern, Folter, Vergewaltigungen, sexuelle Versklavung, erzwungene religiöse Konvertierung, Zwangsrekrutierungen von Kindern.
In bezug auf den Terror in Nigeria durch „Boko Haram“ gebe es unterschiedliche Beurteilungen der Ursache. Während deutsche Politiker den Kern des Problems in Armut und Macht sehen, spreche der Anführer von Boko Haram von ‘Religionskrieg’, und ‘Kampf gegen Christen’.
Der Kampf für die Menschenrechte stehe mit dem wieder erwachten Kalifatsgedanken vor großen Herausforderungen, da Terrororganisationen keine geeigneten Verhandlungspartner seien. Militärische Interventionen des Westens hätten große Teile des islamischen Kulturraums bereits sträflich destabilisiert und die Gefahr sei groß, dass andere Interessen bei Interventionen hineinspielten. –
Heinz J. Ernst stellte die IGFM vor und bat um Spenden für Transporte in den Nordirak, da im Augenblick besonders die humanitäre Hilfe notwendig sei. Die IGFM habe bereits fünf Hilfstransporte unter der Regie des in Deutschland lebenden Jesiden Khalil al Rasho durchgeführt.
Wir bitten um weitere Spenden (Stichwort: ‚Hilfstransporte‘)
Empfänger: IGFM Deutsche Sektion e.V., 60388 Frankfurt a.M.
Bank für Sozialwirtschaft, Konto-Nr. 1403601, BLZ: 550 205 00,
IBAN: DE04 5502 0500 0001 4036 01, BIC: BFSWDE33MNZ
Vortrag zum Phänomen des Kalifats ‚Islamischer Staat (IS)‘ am 16.04.15
Der Referent setzt sich mit dem Phänomen des Kalifats auseinander, das nicht nur in Syrien und im Irak, sondern auch in Nigeria den herkömmlichen Nationalstaat bedroht. Sind Kalifate als neue Form des Terrorismus zu sehen oder als alternative Form staatlicher Organisation, wie es die konservative islamische Lehre fordert? Wie sollte die Weltgemeinschaft – auch jenseits von ISIS und Boko Haram – mit der Herausforderung für die universellen Menschenrechte umgehen, wenn diese nur noch unter Maßgabe der islamischen Scharia-Gesetzgebung gelten sollen? >>>Einladungsflyer